Wohnraummietrecht
Schwerpunkt der Kanzlei – seit vielen Jahren Beratung des Mietervereins Fürth und Umgebung e.V.
Worum es geht
Das Wohnraummietrecht bildet einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir beraten seit vielen Jahren die (ca. 4.000) Mitglieder des hiesigen Mietervereins Fürth und Umgebung e.V. und übernehmen erforderlichenfalls auch die Vertretung vor Gericht. Zahlreiche Vorträge zu mietrechtlichen Themen weisen unsere Kompetenz ebenso nach wie das stetige Wachstum der mietrechtlichen Mandate.
Wir beraten und vertreten Sie gern, insbesondere bei folgenden Themen
- Überprüfung mietvertraglicher Gestaltungen
- Insbesondere: Wirksamkeitsprüfung der Verpflichtungen zur Übernahme von Schönheitsrenovierungen bzw. Schönheitsreparaturen
- Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer Mieterhöhung und der Rechtmäßigkeit einer Betriebskostenabrechnung
- Überprüfung der rechtlichen Begründetheit einer Kündigung
- Erstellung eines Mietaufhebungsvertrages
- Beratung bei Vorliegen von Wohnungsmängeln, insbesondere im Hinblick auf eine Mietminderung oder Minderungsquoten oder wie Sie eine Mangelbeseitigung erreichen können
- Beratung und Unterstützung bei Mängeln wie Schimmelpilz oder einer KMF-Belastung
- Beratung bei der Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses (Kaution, Endrenovierung)
- Mietprozessführung und Zwangsvollstreckung, insbesondere Unterstützung bei einer Klage auf Mangelbeseitigung, der Rückforderung von unter Vorbehalt gezahlter Miete und Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf
Ansprechpartner
Wer Sie in diesem Bereich betreut
Wo es im Einzelfall erforderlich ist, arbeiten wir im Team – so steht Ihnen die gesamte Kompetenz der Kanzlei zur Verfügung.
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Sprechen wir über Ihren Fall.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir sagen Ihnen offen, wie wir Ihnen helfen können und was das voraussichtlich kostet.